Ihr Kind ist im Zeitraum vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 geboren oder wurde im Schuljahr 2024/2025 vom Schulbesuch zurückgestellt? Dann beginnt am 1. August 2025 die Schulpflicht und Sie müssen es in der für Sie zuständigen Schule anmelden.
Liebe Eltern, Fehler passieren. Und so haben wir in unserem Schreiben an Sie formuliert, dass die Betreuungsmodule außerhalb von 13.30-16.00 Uhr einkommensabhängig kostenpflichtig sind. Das ist nicht richtig. Die Betreuung in der ergänzenden Förderung und Betreuung ist von Klasse 1 – 3 kostenfrei.