Die GEV wird aus allen Elternsprecher/innen aller Klassen bzw. Jahrgangsstufen gebildet. Sie vertritt die schulischen Interessen aller Erziehungsberechtigten einer Schule und kann Gesamtelternversammlungen einberufen.
Diese Versammlungen dienen der Unterrichtung und Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten. Insgesamt finden pro Schuljahr mindestens drei durch die Elternvertretung der Schule einberufene Versammlungen der Gesamtelternvertretung statt.
Bei der ersten Versammlung der GEV, welche durch die Schulleitung einberufen wird, wählt die GEV
eine Elternsprecherin oder einen Elternsprecher der Schule und bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter,
vier Mitglieder der Schulkonferenz,
zwei Mitglieder des Bezirkselternausschusses,
je zwei beratende Mitglieder der Gesamtkonferenz und der Fachkonferenzen sowie der Gesamtschülervertretung und
je ein beratendes Mitglied weiterer Teilkonferenzen der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler an der Schule, sofern nicht entsprechende Teilelternkonferenzen gebildet wurden.
Die Wahl der Elternsprecher für das Schuljahr 2023/2024 steht in Kürze an.
Die Kontaktaufnahme mit den Elternsprecherinnen der Schule kann durch Elternsprecher/innen aller Klassen hergestellt werden. Sollte eine individuelle Kontaktaufnahme gewünscht sein, können durch die Elternsprecher/innen der Klassen die Kontaktinformationen der Schulelternsprecher zur Verfügung gestellt werden.