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Schulanmeldung

Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger

Liebe Eltern,

bald beginnt für Ihr Kind ein neuer, aufregender und wichtiger Lebensabschnitt.

Für alle Berliner Kinder, die im Zeitraum vom 01.10.2017 bis 30.09.2018 geboren sind, sowie alle geborenen Kinder, die im Schuljahr 2023/2024 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, beginnt am 1. August 2024 die Schulpflicht (§ 42 Abs. 1 Schulgesetz).

Sie als Erziehungsberechtigte/r müssen nun Ihr Kind an der für Ihren Wohnort zuständigen

Grundschule anmelden, in Ihrem Fall an unserer Schule:

Schule an der Victoriastadt, Nöldnerstr. 44, 10317 Berlin.

Wenn Sie Ihr Kind vom Schulbesuch zurückstellen lassen möchten, müssen Sie die Anmeldung trotzdem bei uns vornehmen und hier einen entsprechenden Antrag stellen.

Aus organisatorischen Gründen und um die Prozedur zu vereinfachen, bitten wir Sie, sich die benötigten Unterlagen aus dem Internet herunterzuladen und auszufüllen. Diese finden Sie auf unserer Internetseite http://www.gs-victoriastadt.de. Bitte bringen Sie diese nebst den unten genannten Anlagen zur Anmeldung mit.

Zur Anmeldung bringen Sie bitte zusätzlich noch folgende Kopien bzw. Unterlagen mit:

  • 1 Kopie – Geburtsurkunde des Kindes
  • 1 Kopie – Nachweis über das Personensorgerecht (z.B. Sorgerechtsvereinbarung,
  • Negativbescheinigung vom Jugendamt, Eheurkunde)
  • Ihre eigenen Personalpapiere (zur Vorlage)
  • Bescheinigung über Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung des Sprachstandes
  • Nachweis über eine Masernimpfung im Original zur Einsicht

Die Schulanmeldung kann nur bei Vorlage der vollständigen Unterlagen erfolgen.

Bitte melden Sie Ihr Kind im

Anmeldezeitraum vom 09.10.2023 bis 20.10.2023

in unserem Sekretariat, Raum 116, zu folgenden Zeiten an:

Montag
08:00 Uhr bis 14.00 Uhr

Dienstag
11:00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch
08:00 Uhr bis 14.00 Uhr

Donnerstag
08.00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sollten Sie Ihr Kind bereits an einer anderen Schule (auch in einem anderen Bundesland oder im Ausland) angemeldet haben, bitten wir um Übersendung einer entsprechenden schriftlichen Bescheinigung – ggf. in deutscher Übersetzung.

Bei einem gewünschten Schulbesuch im Ausland ist ein Antrag auf Befreiung von der Berliner Schulpflicht über unsere Schule oder direkt bei der Schulaufsicht zu stellen. Wir weisen darauf hin, dass die Nichtanmeldung Ihres Kindes eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann (§ 126 Abs. 1 Nr. Schulgesetz).

Wenn Sie die Aufnahme in eine andere Grundschule wünschen, ist ein schriftlicher Antrag unter Angabe der Gründe an unserer Schule zu stellen. Die Schulplätze vergibt das bezirkliche Schulamt. Ihrem Antrag kann nur nach Maßgabe freier Plätze stattgegeben werden. Hierüber werden Sie durch das Schulamt schriftlich informiert.

Eine Anmeldung ist in jedem Fall zunächst an unserer Schule notwendig, auch wenn Sie den Besuch einer genehmigten Ersatzschule oder anerkannten Privatschule planen. Ich bitte hierfür um Verständnis, nur so kann ein geregeltes Verfahren gewährleistet werden. Bei der Anmeldung werden Sie gebeten, einen Wunschzettel auszufüllen mit wem Ihr Kind in eine Klasse gehen sollte und mit wem ggf. auch nicht.

Den Wunsch nach einer bestimmten Lehrkraft können wir aus schulorganisatorischen Gründen nicht entsprechen uns bitten hierfür um Verständnis.

Anmeldung für eFöB – erweiterte Förderung und Betreuung (ehemals Hort)

Die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) in der verlässlichen Halbtagsgrundschule ist mit der Anmeldung zum Schulbesuch zu beantragen. Die Formulare erhalten Sie unter (service.berlin.de). Die Beantragung muss aber spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn geschehen. Wir empfehlen Ihnen dringend den Antrag auf eine ergänzende Förderung und Betreuung gleich zu stellen. Die Schule leitet den Antrag für Sie auch gern an das zuständige Jugendamt weiter, das über den erforderlichen Betreuungsumfang entscheidet.

Für alle Kinder der Schulanfangsphase (1. und 3. Klasse) ist das Betreuungsmodul von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr kostenlos. Erweiterte Module (Frühdienst von 6.00 – 7.30 Uhr und/oder Spätdienst von 16.00 – 18.00 Uhr) sind einkommensabhängig kostenpflichtig. Ab der 3. Klasse sind Betreuungszeiten außerhalb der verlässlichen Halbtagsgrundschule (7.30 – 13.30 Uhr) einkommensabhängig kostenpflichtig.

Schulärztliche Untersuchung

Alle angemeldeten Kinder sollen zu gegebener Zeit durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst schulärztlich untersucht werden. Dazu müssen Sie sich bitte mit dem KJGD in Lichtenberg in Verbindung setzen. Sie können sich ab dem 25.10.2023 online einen Termin unter folgendem Link https://service.berlin.de/dienstleistung/324254/ buchen.

Wann beginnt die Schule?

Bitte merken Sie sich für unsere Schule schon heute folgende Termine vor:

Die Einschulungsfeier findet am ersten Schultag Ihres Kindes statt. Das ist Samstag, der 07.09.2024. Der reguläre Unterricht beginnt für Ihr Kind am Montag, den 09.09.2024.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Flader
Schulleiterin