bis 14.11.2025
Grund- und Gemeinschaftsschulen informieren die Erziehungsberechtigten über die Anmeldetermine bei einem möglichen Wechsel in eine 5. Klasse der SEK I.
bis 08.12.2025
Erziehungsberechtigte informieren die Klassenleitung über einen beabsichtigten Wechsel nach Klasse 4. à Keine Ausschlussfrist
bis bis 23.01.2026Schulen führen Beratungsgespräche mit Erziehungsberechtigten deren Kind nach Klasse 4. auf die SEK I wechseln soll.
30.01.2026
Schulen geben Halbjahreszeugnis nebst Förderprognose und Anmeldebogen für den Erstwunsch an die Kinder aus.