Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie teilt mit, dass ab dem 1. Oktober 2022 die freiwillige Testung weiterhin in den Schulen bestehen bleibt. Eine Maskenpflicht wird nur dann verfügt, wenn das jeweilige Gesundheitsamt dies für die jeweilige Schule anordnet. Die Verfügung einer Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 4 ist nach den gegenwärtig gültigen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr möglich.
Finden Sie hier bitte das vollständige Schreiben der Abteilungsleitung: